Hinweise
Informationspflichten
Hinweis zu den Informationspflichten über die einzelnen
technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, gem. § 312i Abs. 1
Nr. 1 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB
Gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246c
Nr. 1 EGBGB sind wir verpflichtet, über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen, zu informieren.
Wir weisen darauf hin, dass das die Menüführung der in
unserem Shop ersichtlichen Angebote durch Hinweise und/ oder Buttons wie
„weiter“ „zum Bestellvorgang“ selbsterklärend bis zum Abschluss des
Bestellvorganges führt.
Hinweis zu den Informationspflichten über die Speicherung
des Vertragstextes gem. § 312i Abs. 1 Nrn. 2, 4 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 2 EGBGB
Gemäß § 312i Abs. 1 Nrn. 2, 4 BGB in Verbindung mit Art.
246c Nr. 2 EGBGB sind wir verpflichtet darüber zu informieren, ob der
Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und
ob der Vertragstext dem Kunden zugänglich ist.
Wir weisen darauf hin, dass das in unserem Shop ersichtliche
Angebot nach Abschluss des Bestellvorganges noch für 30
Tage gespeichert wird und wie bei der Artikelsuche eingesehen werden
kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das Angebot endgültig aus dem Webshop
genommen. Einen Ausdruck dieses Angebotes haben wir gespeichert. Dieser kann
auch nach Ablauf der zuvor genannten Frist bei uns eingesehen werden.
Wir empfehlen gleichwohl allen Kunden, spätestens
unmittelbar nach Vertragsschluss den Vertragstext/das Angebot auszudrucken.
Hinsichtlich der von uns verwendeten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass diese
ständig aktualisiert werden. Die von uns verwendeten älteren AGB werden nach
Überarbeitung nicht mehr gespeichert und sind bei uns lediglich in Form eines
Beleg – Exemplars vorhanden.
Wir empfehlen unseren Kunden, unmittelbar nach Abschluss des
Bestellvorganges die AGB auszudrucken.
Hinweis zu der Informationspflicht über die Möglichkeit,
Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren, gem.§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BGB i.V.m. Artikel 246c Nr. 3 EGBGB
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Eingaben
grundsätzlich jederzeit, insbesondere auch nach Anklicken des Bestell–Buttons
noch einmal überprüft werden können. Sie können Ihre Eingabe insbesondere
dadurch korrigieren, dass Sie den Button "zurück" betätigen oder aber
das zuletzt geöffnete Fenster schließen (durch Betätigen des Symbols „X“